Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist ein zentraler Speicherort für medizinische Dokumente. Dazu gehören Laborbefunde, Arztbriefe, Befundberichte (EKG, Herzultraschall, Magen- und Darmspiegelung etc…) und Impfungen.
Jede bzw. jeder gesetzlich Versicherte hat seit dem 15. Januar 2025 eine ePA, außer Sie haben widersprochen. Man kann der ePA für alle aber jederzeit widersprechen, die Daten würden dann auch aus der ePA gelöscht.
Ihre Krankenkasse und jeder, der Ihre elektronische Gesundheitskarte einlesen kann - also Krankenhäuser, Apotheken und Arztpraxen. Der Zugriff hält 90 Tage lang, danach kann nicht mehr auf Ihre ePA zugegriffen werden.
Laden Sie sich die entsprechende App ihrer Krankenkasse auf Ihr Smartphone und richten den ePA-Zugang darin ein. Falls Sie kein Smartphone haben, können Sie über spezielle Ombudsstellen Ihrer Krankenkasse Zugriff darauf erhalten. Für mehr Informationen fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
Wir erhalten keine Benachrichtigungen, wenn Dokumente in Ihre ePA hochgeladen wurden. Es ist also kein Kommunikationsmittel. Wenn Sie uns Befunde übermitteln wollen, können Sie das zwar auch über die ePA tun, müssen uns allerdings gesondert darüber Benachrichtigen (E-Mail o.ä.). Außerdem kann auch jeder andere mit Zugriff auf Ihre ePA diese Dokumente lesen.